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Versorgungsausgleich

Wir begleiten unsere Mandanten fachkundig im Versorgungsausgleichsverfahren und stellen sicher, dass sie in diesem für den Laien schwer zu verstehenden Verfahren den Überblick behalten.

Im Zuge des Ehescheidungsverfahrens wird auch der Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften) mit geregelt, sofern die Eheleute nicht ausnahmsweise eine abweichende Vereinbarung getroffen haben.
Da im Versorgungsausgleich über erhebliche Vermögenswerte in Gestalt von Rentenanwartschaften entschieden wird und es hierbei um nicht weniger als die finanzielle Absicherung im Alter geht, sollte man sich in einem Ehescheidungsverfahren in jedem Fall durch einen Experten auf diesem Rechtsgebiet vertreten lassen.

Als Versorgungsausgleich der bei einer Scheidung oder Aufhebung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Grundsätzlich werden alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften geteilt. Dies gilt nicht nur für die Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern insbesondere auch für Beamtenversorgungen, Betriebsrentenanwartschaften, Anwartschaften in berufsständischen Versorgungen und private Altersvorsorgeverträge. Lediglich Kleinstanrechte, die unterhalb eines bestimmten Wertes liegen, werden nicht geteilt.

Auch für den Versorgungsausgleich macht es im Einzelfall durchaus Sinn, eine Vereinbarung zu treffen, die von der gesetzlichen Regelung abweicht, z. B. in folgender Konstellation:
Nicht selten führt die gesetzliche Regelung dazu, dass durch den Versorgungsausgleich für die Eheleute oder Lebenspartner Anwartschaften bei mehreren verschiedenen Rentenversicherungsträgern begründet werden. Im Extremfall führt dies dazu, dass die Eheleute oder Lebenspartner viele kleine Rentenanwartschaften bei verschiedenen Rentenversicherungen haben, was später im Rentenfall völlig unpraktikabel ist. Ein solches Ergebnis könnte durch eine geeignete Vereinbarung vermieden werden.

Die Rente sichert den „Lebensabend“! Hier geht es um die finanzielle Absicherung im Alter, also um ein extrem wichtiges Thema, bei dem man nicht darauf vertrauen sollte, dass „schon alles richtig läuft“. Ein Gericht oder Rentenversicherungsträger achtet nicht darauf, ob bei dem Versorgungsausgleich tatsächlich die Interessen des einzelnen Ehegatten oder Lebenspartners gewahrt werden.