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Ihre Anwälte für Kindesunterhalt in Wolfsburg

Wenn eine Trennung der Eheleute oder Lebenspartner erfolgt, stellt sich in aller Regel auch die Frage, wer für den Unterhalt der Kinder aufzukommen hat und in welcher Höhe Kindesunterhalt zu zahlen ist.

Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt, solange sich ihre Kinder in einer Ausbildung befinden. Dies gilt sowohl für minderjährige als auch für volljährige Kinder. Bei minderjährigen Kindern getrennt lebender Eltern schuldet nur der Elternteil Kindesunterhalt, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat. Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht dadurch, dass er das Kind betreut. Bei volljährigen Kindern sind grundsätzlich beide Eltern unterhaltspflichtig.

Dass die Höhe des geschuldeten Kindesunterhalts anhand der sog. Düsseldorfer Tabelle ermittelt wird, ist vielen Mandanten bereits bekannt. Nach der Düsseldorfer Tabelle bemisst sich der Kindesunterhalt nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Nicht bekannt ist den meisten, wie das Einkommen, das der Unterhaltsverpflichtung nach der Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt wird, ermittelt wird, z.B. welche Positionen/Verbindlichkeiten in Abzug gebracht werden können, bevor die Einstufung nach der Tabelle vorzunehmen ist. Bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens können erhebliche Fehler passieren. Daher sollte man sich für die Ermittlung des geschuldeten Kindesunterhalts an Fachleute wenden. Wir als Fachanwälte für Familienrecht sind kompetente Ansprechpartner auch auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts. Wir wissen, welches Einkommen berücksichtigt wird und welche konkreten Abzugsposten von den Gerichten gebilligt werden. Wir bewahren unsere Mandanten vor teuren Fehlern!

Damit die Zukunft der Kinder im Fall einer Trennung finanziell abgesichert ist, aber auch die Kindeseltern finanzielle Planungssicherheit haben, ist es notwendig, den Kindesunterhalt zu regeln. Damit unsere Mandantin bzw. unser Mandant und der andere Elternteil aber auch nach der Trennung noch in der Lage sind, zum Wohle ihres Kindes als Eltern verantwortungsvoll miteinander umzugehen, favorisieren wir auch, was den Kindesunterhalt anbelangt, einvernehmliche Regelungen. Damit insoweit keine Missverständnisse entstehen: Wir sind stets Interessenvertreter einer Partei! Wir versuchen zunächst, gütliche Einigungen gerade auch zum Wohle des Kindes mit der Gegenseite zu erzielen. Sollte dies aber nicht gelingen, vertreten wir die Interessen unserer Mandantin oder unseres Mandanten, ob als gesetzliche Vertreterin bzw. gesetzlicher Vertreter des minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindes oder ob als Unterhaltspflichtige oder Unterhaltspflichtiger, selbstverständlich mit allem erforderlichen Nachdruck.

Wir als Fachanwälte für Familienrecht helfen unserer Mandantschaft, Regelungen zu erzielen, die die Zukunft ihres Kindes sichern, aber sie nicht finanziell überfordern.