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Vermögensauseinandersetzung

Kommt es zur Trennung, stellt sich schnell die Frage, wie die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens erfolgen soll. Häufig geht es dabei um eine den Eheleuten oder Lebenspartnern gemeinsam gehörende Immobilie. Aber auch Firmenvermögen kann beispielsweise Teil einer Vermögensauseinandersetzung sein.

Hierbei können sich nervenaufreibende, ruinöse und langwierige Streitigkeiten ergeben. Diese können durch eine vernünftige, auf den konkreten Fall zugeschnittene Vereinbarung vermieden werden. Gerne prüfen wir auch in Ihrem Fall, ob eine solche Lösung für Sie in Betracht kommt.

Falls erforderlich, können wir dafür in unserem Netzwerk ergänzendes Expertenwissen zum Steuerrecht oder zur Immobilien- oder Unternehmensbewertung einholen, um für Sie die beste Regelung zu finden.