E-Mail Rufen Sie uns an

Elterliche Sorge

In aller Regel haben Eltern eines minderjährigen Kindes das Sorgerecht (die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind persönlich und finanziell zu sorgen) gemeinsam inne. Ausnahmsweise kann ein alleiniges Sorgerecht eines Elternteils bestehen, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und keine Sorgerechtserklärung vor dem Jugendamt oder einem Notar abgegeben wurde oder das Sorgerecht durch Gerichtsbeschluss einem Elternteil alleine übertragen wurde.

Im Fall einer Trennung und auch im Fall einer Scheidung bleibt es grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht der Eltern. Das Gericht entscheidet bei der Ehescheidung nicht über das Sorgerecht, es sei denn, einer der Ehepartner hat ausdrücklich beantragt, ihm das Sorgerecht (oder einen bestimmten Teil davon) alleine zu übertragen. Für einen solchen Sorgerechtsantrag muss der betreffende Ehegatte erhebliche Gründe dafür vortragen, warum ein gemeinsames Sorgerecht aus seiner Sicht nicht mehr möglich erscheint. Maßstab ist dabei immer das Kindeswohl. Bei Entscheidungen über das Sorgerecht geht es ausschließlich um die Frage, was für das Kind am besten ist.

Auch wenn die Eheleute in Zukunft getrennte Wege gehen, so bleiben sie doch gemeinsam Eltern!

Wir als Fachanwälte für Familienrecht helfen unserer Mandantin bzw. unserem Mandanten mit unserer Kompetenz und unserer langjährigen Erfahrung dabei, alle mit der Trennung und/oder Scheidung verbundenen Rechtsfragen zu klären und durch möglichst einvernehmliche Regelungen mit dem anderen Elternteil die Grundlage dafür zu schaffen, dass unsere Mandantschaft und der andere Elternteil ihrer Verantwortung als Eltern auch in Zukunft im Sinne ihres Kindes gerecht werden können.