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Umgangsrecht

Eine Trennung der Kindeseltern bringt es mit sich, dass das minderjährige Kind in der Regel seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil hat, also schwerpunktmäßig bei einem Elternteil lebt. Der andere Elternteil hat grundsätzlich selbstverständlich das Recht, sein Kind regelmäßig zu sehen und bei sich zu haben, also ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind. Auch das Kind hat ein Recht, auf regelmäßigen Umgang mit beiden Eltern. Im besten Fall sind die Eltern in der Lage, die Umgangskontakte eigenverantwortlich im Sinne ihres Kindes miteinander zu regeln. Dabei müssen die Eltern nicht zwingend starre Umgangsregelungen treffen. Sie können die Umgangskontakte auch flexibel je nach Absprache handhaben. Nicht selten aber brauchen die Kindeseltern gerade in der emotional sehr aufgeladenen Phase der Trennung und der Scheidung Hilfe auch bei der Gestaltung der Umgangskontakte. Hierfür stehen wir unserer Mandantin bzw. unserem Mandanten gerne zur Verfügung.

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht und stehen unserer Mandantschaft bei allen Rechtsfragen, die eine Trennung und Scheidung nun einmal mit sich bringt, mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite, damit es gelingt, die Trennung nicht „auf dem Rücken des Kindes“ auszutragen, sondern diese „Familienkrise“ verantwortungsvoll zum Wohle des gemeinsamen Kindes zu meistern.