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Ihre Anwälte für Ehegattenunterhalt in Wolfsburg

Eine Trennung ist für sich genommen für die Eheleute oder Lebenspartner oft schon emotional schwer zu verkraften. Wenn dann noch Existenzängste hinzukommen, weil man nicht weiß, wie es finanziell weitergehen soll, kann dies dazu führen, dass man „den Boden unter den Füßen verliert“.

Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine Solidargemeinschaft, die auch nach Trennung und Scheidung noch für eine gewisse Zeit andauert. Dieser Grundgedanke der Solidargemeinschaft bringt es u.a. mit sich, dass Ehegattenunterhalt oder partnerschaftlicher Unterhalt – zumindest noch für eine gewisse Zeit - geschuldet wird.

In der Zeit zwischen der Trennung und Scheidung bzw. Auflösung der Partnerschaft wird der sog. Trennungsunterhalt geschuldet. Dieser bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Grob gesagt schuldet der Ehegatte oder Lebenspartner, der mehr verdient, dem Ehegatten oder Lebenspartner, der weniger Einkommen hat, Unterhalt. Die Höhe des geschuldeten Unterhalts hängt dabei vom jeweiligen Einkommen und den zu zahlenden Verbindlichkeiten ab. Gerade bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens können erhebliche Fehler passieren, die Sie teuer zu stehen kommen können. Wir als erfahrene Fachanwälte für Familienrecht haben die Kenntnis, welches Einkommen für die Berechnung des Unterhalts anzusetzen ist und welche Verbindlichkeiten konkret zu berücksichtigen sind. Wir unterstützen Sie mit unserer Fachkompetenz und verhindern in Ihrem Interesse teure Fehler.

Ab Rechtskraft der Ehescheidung soll zwar jeder Ehegatte grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Dies heißt aber nicht, dass ab diesem Zeitpunkt kein Ehegattenunterhalt mehr geschuldet wird. Für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung ist zu prüfen, ob und inwieweit noch nachehelicher Ehegattenunterhalt geschuldet wird und wie lange dieser Unterhalt ggf. zu zahlen ist.

Ein Anspruch auf Zahlung von nachehelichem Ehegattenunterhalt besteht z.B. dann, wenn ein Ehegatte wegen der Betreuung minderjähriger Kinder nicht voll arbeiten kann oder wenn er krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Auch kann nach dem Grundgedanken der (nach-)ehelichen Solidarität nachehelicher Unterhalt noch für eine Übergangsphase geschuldet sein, um dem anderen Ehegatten Zeit zu geben, um sein Leben finanziell auf neue Grundlagen zu stellen.

Auch für die Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts/partnerschaftlichen Unterhalts kommt es zunächst einmal auf die unterhaltsrechtlich relevanten Einkommensverhältnisse der Eheleute oder Partner an. Was unterhaltsrechtlich relevant ist, d.h. welches Einkommen konkret anzusetzen ist und welche Verbindlichkeiten davon abzusetzen sind, ist für den juristischen Laien nur schwer durchschaubar und teilweise nur schwer nachvollziehbar. Hierzu gibt es umfangreiche Rechtsprechung, die man kennen sollte, um hierbei keine Fehler zu machen. Deshalb sollten Sie die Regelung des nachehelichen Ehegattenunterhalts in kompetente Hände legen.

Mit unserer Fachkompetenz als Fachanwälte für Familienrecht und unserer langjährigen Erfahrung vertreten wir Ihre Interessen, ob als unterhaltspflichtigem Ehegatten/Lebenspartner oder als unterhaltsberechtigtem Ehegatten/Lebenspartner, damit Sie ohne Ängste rechtlich abgesichert Ihren neuen Lebensweg beschreiten können.