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Kuba & Kollegen

Hanno Kuba

  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Vorsorgeanwalt

Silke Rahmann

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Erbrecht

Susanne Wagner

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Vorsorgeanwältin

unsere Philosophie:

Wir sind DIE Kanzlei für einvernehmliche und sachorientierte Trennungslösungen

Wir drei Fachanwälte für Familienrecht sind seit vielen Jahren dafür bekannt, dass wir immer zunächst vordringlich das Ziel verfolgen, die im Zusammenhang mit einer Trennung stehenden Rechtsfragen möglichst einvernehmlich zu klären. Mit dieser Herangehensweise gelingt es sehr häufig, nervenaufragende und kostspielige Rechtstreitigkeiten zu vermeiden.

Bei den anlässlich einer Trennung/Scheidung zu regelnden Rechtsfragen werden häufig neben dem Familienrecht noch weitere Rechtsgebiete tangiert, wie bspw. das Erbrecht oder das Steuerrecht. Hier kommt uns zugute, dass zwei unserer Anwälte gleichzeitig auch Fachanwälte für Erbrecht sind. Dort, wo neben den von uns beherrschten Fachgebieten in weiteren Rechtsgebieten Spezialkenntnisse erforderlich sind, können wir auf unser Netzwerk, bspw. bestehend aus Steuerberatern, Immobiliengutachtern, Unternehmensbewertern oder in anderen Rechtsgebieten spezialisiert tätige Rechtsanwälte, zurückgreifen.

„Wir können auch anders!“

Verstehen Sie uns bitte nicht falsch. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen dort, wo es notwendig wird, auch mit aller Konsequenz in etwaig erforderlichen streitigen Verfahren. Auch für streitige Gerichtsverfahren sind wir aufgrund unserer langjährigen spezialisierten Tätigkeit, regelmäßigen Fortbildung und Erfahrung bestens gerüstet. Für uns ist der Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung aber immer nur der „zweitbeste“ Weg, denn in außergerichtlichen Vereinbarungen können maßgeschneiderte Lösungen für Ihre konkrete Situation erarbeitet werden. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen über einzelne Rechtsfragen, wie bspw. den Ehegattenunterhalt, kann deren Auswirkung auf andere Rechtsgebiete und deren Wechselwirkung mit anderen Rechtsgebieten, wie z.B. des ehelichen Güterrechts oder des Rechts der den Ehegatten gemeinsam gehörenden Immobilie, regelmäßig nicht in dem gleichen Umfang Rechnung getragen werden, wie dies bei außergerichtlichen Vereinbarungen der Fall ist.

Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin mit uns.